Schon beim Einstieg an den Ausstieg denken

Immobilien sind fester Bestandteil jedes gut strukturierten Portfolios. Für den Erfolg sind drei Voraussetzungen entscheidend:

Das Engagement in eine Immobilie muss in sich selbst betriebswirtschaftlich stimmig sein. Das Engagement muss kurz und langfristig steuerlich optimiert werden und schon beim Einstieg sollten Sie sich Gedanken darüber machen, wie der Ausstieg aussehen kann.

Für Sie stellt sich dabei eine Reihe von Fragen. Direkt kaufen oder über eine Gesellschaft - welche Anlageform ist für meine Situation die bessere? Wer soll rechtlicher oder wirtschaftlicher Eigentümer der Immobilien werden? Sollen Kapital-, oder Personengesellschaften eingesetzt werden? Wo soll die Gesellschaft, unter Berücksichtigung der Doppelbesteuerungsabkommen und des jeweiligen nationalen Steuerrechts, ansässig sein? Fällt ausländische Quellensteuer an? Ist diese anrechenbar? Kann die Grunderwerbsteuer vermieden werden? Ist der Zinsabzug sichergestellt? Wo lauern Steuerfallen? Welche Vermeidungsstrategien gibt es (zB GrESt-Themen, Stichwort: Anteilsvereinigung)?

Mit der Einführung der "Immobilienertragsteuer" braucht es für die steuerliche Beurteilung bei Veräußerungsvorgängen von Immobilien durch natürliche Personen (Personengesellschaften) spezielles Know-how. Gewinne aus der Veräußerung von Liegenschaften werden seit 1.4.2012 (1. Stabilitätsgesetz 2012) unbefristet besteuert, wobei für die ertragsteuerliche Belastung zwischen "Altvermögen" und "Neuvermögen" zu differenzieren ist. In Abhängigkeit vom letzten entgeltlichem Erwerbszeitpunkt ergeben sich unterschiedliche ertragsteuerliche Konsequenzen. Zudem gibt es eine Fülle von Sonder- (zB Verkauf gegen Renten- und Ratenvereinbarungen, Entnahme- und Einlagenbestimmungen aus und in das Betriebsvermögen) und Ausnahmeregelungen (zB Hauptwohnsitzbefreiung, Herstellerbefreiung). Unser erfahrenes Immobilienteam begleitet Sie bei Ihrem geplanten Immobilienverkauf. Wir arbeiten regelmäßig mit Rechtsanwälten und Notaren zusammen und führen Immobilienertragsteuerberechnungen durch und zeigen Optimierungspotential auf.


Dienstleistungen im Bereich Real Estate

  • Analyse bestehender Immobilienbestände
  • Entwicklung langfristiger, steueroptimierter Konzepte für Erwerb, Umstrukturierung und Ausstieg aus Immobilieninvestments
  • Beratung zur steuerlichen Optimierung der Grunderwerbsteuer-, Grundsteuer-, Umsatzsteuer- und Ertragsteuerlast
  • Berechnung der Immobilienertragsteuer
  • Beratung bei grenzüberschreitenden Immobilientransaktionen
  • Review von Mietverträgen aus steuerlicher Sicht
  • Steuerliche Beratung hinsichtlich Fruchtgenussvereinbarungen


Dienstleistungen im Bereich Compliance

  • Übernahme der laufenden Finanzbuchhaltung
  • Erstellung von Einzelabschlüssen und Steuerbilanzen
  • Steuererklärungen für alle Immobilien betreffenden Steuerarten
  • Abwicklung steuerlicher Immobilien-Sonderthemen wie reverse-charge bei Bauleistungen, Zeitpunkt des Vorsteuerabzuges, Auftraggeberhaftung und HFU-Liste
  • Vertretung Ihrer Angelegenheiten vor Behörden


Unser Beratungskonzept

Die Berater unseres Geschäftsfeldes Real Estate verfügen über langjährige Erfahrungen und kennen dadurch die Denk- und Handlungsweise von Unternehmen, entsprechend praxisnah und klar sind unsere Empfehlungen.

Suche

Go to top